Begleitete Elternschaft

Begleitete Elternschaft heißt: Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder. Zum Beispiel im Alltag oder bei der Erziehung.

WAS machen wir?

Wir wollen erreichen, dass Sie als Familie gut zusammen leben, selbstständiger Entscheidungen treffen und Verantwortung für Ihr Kind übernehmen. Dazu finden Hausbesuche und in unseren Standorten verschiedene Veranstaltungen statt.

WIE unterstützen wir?

Es gibt verschiedene Formen der Hilfe für unterschiedliche Bereiche. Wir unterstützen Sie, indem wir mit Ihnen zu Hause individuelle Lösungen finden und Sie bei den Schritt begleiten.

1. Betreutes Einzel – Wohnen

Wir unterstützen Sie zum Beispiel:

  • bei der Suche nach Kursen zur Vorbereitung der Geburt,
  • bei der Suche nach einem Ort für die Entbindung.

Wir stärken Sie zum Beispiel:

  • in Ihrer Rolle als Eltern
  • im Tages – Ablauf mit Ihrem Kind
  • in der Haushalts – Planung
  • im Umgang mit Geld
  • im Umgang mit Ämtern
  • bei Arzt – Terminen
  • bei der Suche nach Arbeit

2. Familienhilfe

Wir unterstützen Sie zum Beispiel:

  • der Grund- Versorgung Ihres Kindes
  • dem Aufbau einer guten  Eltern – Kind – Beziehung
  • der Erziehung Ihres Kindes
  • allen Fragen zur Gesundheit Ihres Kindes
  • dem Umgang mit Kitas und Schulen
  • der Freizeit-Gestaltung mit Ihrem Kind

3. Einzelfall-Hilfe für Kinder 
und Jugendliche

Wir unterstützen Sie zum Beispiel:

  • in der persönlichen und sozialen Entwicklung
  • im Umgang mit Personen aus ihrem Umfeld

Wenn Sie möchten,  helfen wir Ihnen auch bei:

  • der Hilfe – Planung für Ihr Kind
  • allen Anträgen und Briefen
  • den Gesprächen mit Ämtern

WO finden Sie uns?

  • Pankow Blankenburger Straße 153 
    aktiv in Pankow, Reinickendorf und Mitte

     

  • Treptow-Köpenick Griechische Allee 5 
    aktiv in Treptow-Köpenick und Lichtenberg

Infomaterial

Flyer und weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich.

zum Downloadbereich …

Finanzierung

Die Kostenträger bei der Unterstützung der Eltern sind die zuständigen Bezirksämter. Die Kostenübernahme erfolgt nach Eingliederungshilfe SGB IX. Die Kostenträger für die Hilfe zur Erziehung sind die zuständigen Jugendämter. Die Begleitung kann im Rahmen

  • der Familienhilfe (gem. § 27 i.V.m. § 31 SGB VIII) und / oder
  • der Einzelfallhilfe (gem. § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII) und / oder
  • der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (gem. § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII)

erfolgen. Der Art und Intensität der Begleitung richtet sich bei allen Hilfeformen nach den vereinbarten Stundenumfängen mit dem jeweiligen Kostenträger.

Haben Sie Interesse? Wir sind für Sie da!

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner:innen in Ihrer Nähe.

Zu den Ansprechpartner:innen