Der berliner STARThilfe e.V. unterstützt die Resolution des Beirats für Menschen mit Behinderung Friedrichshain-Kreuzberg und des Berliner Behindertenverbands zur Änderung des Landeswahlgesetzes und Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse nach § 2 Landeswahlgesetz.
Das Landeswahlgesetz regelt, dass Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, denen zur Besorgung aller Angelegenheiten dauerhaft ein Betreuer bestellt ist, sowie Personen, die aufgrund ihrer, im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Der Ausschluss dieser Personengruppen vom Wahlrecht wird im Wesentlichen damit begründet, dass man bei solchen Personen annehmen müsse, sie seien zu einer vernünftigen Wahlentscheidung nicht in der Lage, weil ihnen die dafür nötige Einsicht fehle. Dies widerspricht jedoch der UN-Behindertenrechtskonvention, denn die praktische Gewährleistung von fundamentalen Rechten, können nicht von bestimmten Fähigkeiten abhängig gemacht werden.
Die Unterzeichner der Resolution fordern die politisch Handelnden des Landes Berlin unverzüglich dazu auf, das Landeswahlgesetz §2 zu ändern und die Wahlrechtsausschlüsse für das Land Berlin zeitnah abzuschaffen.
Die Resolution können Sie hier ansehen und herunterladen.