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Stand der Verhandlungen zum Berliner Rahmenvertrag (BRV)

Das Recht auf Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) zum 01.01.2020 neu geregelt. Als Resultat der Neuregelung muss auch der Berliner Rahmenvertrag (BRV) zur Eingliederungshilfe angepasst werden.

Die Verhandlungen zwischen dem Senat von Berlin und der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zur Anpassung des BRV laufen, mit einer längeren Corona – bedingten Unterbrechung, seit 2019. Bestandteil der Verhandlungen sind u.a. die Form und Qualität der Leistungserbringung, die Finanzierung, Abrechnung und weitere relevante Themen rund um das Verfahren der Gewährung und Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Verhandlungen sind seit Jahresanfang 2024 an einem schwierigen Punkt, da über grundsätzliche Annahmen Uneinigkeit zwischen den Verhandlungsparteien besteht und die beteiligten Senatsabteilungen (Gesundheit, Soziales und Finanzen) aus unserer Sicht ihr favorisiertes Modell der Fachleistungsstunde, entgegen der gut begründeten Gegenargumente der Liga, durchsetzen möchten.

Im August 2024 nun hat der Senat per Beschluss im Abgeordnetenhaus die Liga zur Ergebnisfindung bis Mitte Februar 2025 aufgefordert und droht mit der (Teil-)Kündigung des BRV für den Fall einer Nicht-Einigung.

Aktuell wird die Diskussion aus unserer Sicht zunehmend unsachlich und von unterschiedlichen Seiten werden Vorwürfe gegen uns als Leistungserbringer formuliert.

Wir sind irritiert, dass eine Reihe von Behauptungen und Aussagen die öffentliche Debatte dominieren, die wir in dieser Form nicht für richtig halten. Der berliner STARThilfe e.V. als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin und des Arbeitskreises Träger (AKT) unterstützt die hier zu findenden Statements. Die Interessen der Leistungsberechtigten müssen bei allen Gesprächen immer im Mittelpunkt stehen und bedürfen besonderer Berücksichtigung.


Lesen Sie hier mehr zu den aktuellen Statements:

Ein Statement des Arbeitskreises freier Träger (AKT) der Behindertenhilfe Berlin zum Senatsbeschluss S-1281/2024 vom 6. August 2024 wurde im Anschluss veröffentlicht. Zum gesamten Statement.

Reaktion der freien Träger der Wohlfahrtspflege anlässlich diverser Veröffentlichungen durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA). Es wird die Notwendigkeit gesehen, einige Falschaussagen zu korrigieren. Lesen Sie hier das ganze Statement der Freien Träger.


Am 30. Juli 2024 haben die beiden Abgeordneten Björn Wohlert (CDU) und Lars Düsterhöft (SPD) zum Thema „Viele Fragezeichen zu den Verhandlungen rund um den neuen Berliner Rahmenvertrag“ eine Anfrage beim Berliner Abgeordnetenhaus eingereicht. Der gesamte Text steht hier zur Verfügung.

Die Stellungnahme des Paritätischen Berlin zur Antwort des Abgeordnetenhauses weist darauf hin, dass Zusammenhänge an einigen Stellen nicht korrekt dargelegt werden und zum anderen ein Bild der Leistungserbringer verbreitet wird, welchem wir widersprechen. Die ganze Stellungnahme steht unter diesem Link zur Verfügung.


Standards zu senken bedeutet eine Einschränkung von Leistungen!

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin positioniert sich klar zur Ankündigung der Regierungskoalition, Fallkosten bei sozialen Leistungen auf den Durchschnitt anderer Bundesländer abzusenken: „Wenn die Standards im Sozialbereich abgesenkt werden, bedeutet dies eine Einschränkung der Leistungen für Menschen, die sie dringend brauchen.“

Der berliner STARThilfe e.V. als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin unterstützt das Statement.

Das gesamte Statement finden Sie auf der Homepage des Landesverbandes.